Der aus der 16. Wahlperiode leicht überarbeitete Antrag der Bündnis/Grünen „Unterstützung für Alleinerziehende verbessern“ bringt auch in dieser Wahlperiode für Kinder das gleiche Ergebnis, nämlich nichts! Dabei sind verbindliche und spürbare Verbesserungen mehr als notwendig.
Wir befassen uns heute in erster Lesung mit dem Antrag der Fraktion der Grünen,
die Unterstützung für Alleinerziehende zu verbessern.
Im September 2008 habe ich zu einem fasst gleichlautenden Antrag Ihrer Fraktion
festgestellt, dass Ihr Antrag in vielen Dingen die Unterstützung der Linken findet und richtig gedacht ist.
Aber kritisch habe ich auch darauf hingewiesen, das Ihr Antrag in einigen Positionen nur halbherzig und unkonkret ist.
Mit Interesse habe ich nun den vorliegenden Antrag gelesen.
Es bleibt die Frage:
Was wollen Sie wirklich, ich betone wirklich, mit dem Antrag erreichen. Wie konkret wollen Sie den Alleinerziehenden wirklich helfen?
Ich kann nur feststellen:
Den Alleinerziehenden wird mit Ihrem „Forderungspaket“ nicht wirklich geholfen.
Die Alleinerziehenden werden wieder alleine gelassen, weil Sie in Ihren Forderungen unkonkret und an der Oberfläche bleiben.
Das Interessante jedoch ist - mir kommen einige Formulierungen in Ihrem Antrag bekannt vor.
Beispiel: Antrag Seite 2, unter Punkt 1
Um die spezifischen Benachteiligungen Alleinerziehender auszugleichen, fordern Sie den Rechtsanspruch auf ganztägige Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen. Eine langjährige Forderung der LINKEN! Bei Ihnen nur mit einer kleinen Einschränkung, Sie haben sich nicht getraut unsere Forderung nach Gebührenfreiheit mit zu übernehmen.
Weiter im Punkt 1:
Sie wollen spezifische Benachteiligungen in der Steuerpolitik für die Alleinerziehenden ausgleichen.
Wie schön.
Welche spezifischen Benachteiligungen meinen Sie ? Was wollen Sie ändern?
Und falls es Ihnen nicht aufgefallen sein sollte, Sie haben den ganzen Abschnitt zu den Steuererleichterungen für die Alleinerziehenden, wie er im alten Antrag noch enthalten war, im vorliegenden Antrag gestrichen.
Was soll das also?
Weiter im Punkt 1/ Spiegelstrich 10:
Ich zitiere. „….gemeinsam mit den Ländern im BAföG eine Kinderkomponente ergänzen, die eine bessere Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium während der Ausbildungsphase ermöglicht…..“.
Diese Kinderkomponente gibt es bereits.
Es wäre doch im Interesse der Alleinerziehenden besser, über eine Anhebung der Kinderkomponente nachzudenken.
Ich komme zu Punkt 2 Ihres Antrages:
Mit den Forderungen zu den Regelsätzen gehen wir konform.
Wo bleiben Ihren Forderungen zum Kinderzuschlag?
67% der Alleinerziehenden nehmen Kinderzuschlag in Anspruch. Ein Großteil obwohl er dadurch geringere Leistungen erhält als bei ALG II. Dies nur, um Hartz IV zu entkommen. Im Wissen darum, dass die Kinder derjenigen damit zwar aus der Hartz IV-Statistik nicht aber aus der Armut verschwinden, verzichten Sie auf konkrete Forderungen.
Wir fordern die Ministerin auf, die Einkommensgrenzen zu streichen, den Kinderzuschlag auf wenigstens 200 Euro anzuheben und den Mehrbedarf für Alleinerziehende als Erhöhungsbetrag auszuzahlen.
Damit wäre den Alleinerziehenden spürbar geholfen.
Ich komme zum Punkt 3:
Ihre Forderungen im Punkt 3 klingen genauso unverbindlich, wie die Formulierungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung.
Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag:
„ Wir wollen die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket verbessern. Dieses soll insbesondere in verlässlichen Netzwerkstrukturen für Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt werden.“
In Ihrem Antrag klingt es sinngemäß: Gemeinsam mit den Ländern Unterstützungsangebote für Alleinerziehende im sozialen Nahraum etablieren, um bei der Bewältigung von multiplen Problemlagen zu helfen.
Was soll das? Sie bleiben auch hier Ihren unverbindlichen Forderungen treu.
Zum Schluss noch zum Punkt 4 Ihres Antrages:
Ich zitiere: „ Die Benachteiligung von Transferempfängern beim Elterngeld, die insbesondere Alleinerziehende betrifft (wieder) zu beseitigen.“
Sie wollen hier etwas abschaffen, was noch gar nicht geltendes Recht ist?
Was soll diese Forderung?
Fazit:
Wenn Sie den Alleinerziehenden wirklich helfen wollen, dann lassen Sie uns konkrete Vorschläge erarbeiten.
Es müssen sofort spürbare Veränderungen auf den Tisch, wenn die Politik nicht weiter an Glaubwürdigkeit verlieren soll.
Mit Ihrem Antrag wollen Sie offene Türen einlaufen? Nein! Sie bleiben wieder vor den offenen Türen stehen und suchen verzweifelt nach der Klinke.
Eine materielle Sicherstellung der Alleinerziehenden lässt Ihr Antrag vermissen.
Lassen Sie uns besser gemeinsam eine Lösung finden - im Interesse aller Kinder.