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Änderung des Weingesetzes

Rede von Alexander Süßmair,

Tagesordnungspunkt 12 a und b: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes– Drucksachen 17/10042, 17/10124 –Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss)– Drucksache 17/11019 – b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair,Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Rettung einheimischer Rebsorten durch Erhaltungsanbau– Drucksachen 17/7845, 17/8612 –

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat der Kollege Alexander Süßmair für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Alexander Süßmair (DIE LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich muss Ihre Anregung gleich aufnehmen. Mir kommt jetzt wohl die Rolle zu, etwas Wasser in den Wein zu gießen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Dr. Erik Schweickert [FDP]: Schorle!)

– Ja, leider. Das kann ich Ihnen nicht ersparen.

Wir befassen uns heute mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des Weingesetzes und mit einem Antrag meiner Fraktion zum Erhalt von einheimischen Rebsorten. Einige der Änderungen, die die Regierung beim Weingesetz vornehmen will, finden auch wir von der Linken sinnvoll, zum Beispiel die Anpassung von Begrifflichkeiten und Formulierungen an das EU-Recht. Allerdings steckt der Teufel, wie so oft, im Detail.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht. Darin sind zwei Punkte enthalten, die wir von der Linken kritisieren:

Erstens. Laut Ihrem Änderungsantrag wollen Sie es den Bundesländern ausdrücklich untersagen – jetzt wird es fachlich –, eigene strengere Festlegungen für die Hangneigung in herkunftsgeschützten, kleineren geografischen Einheiten zu treffen. Das ist falsch; denn gerade im Weinbau ist die sogenannte Steillage prägend. Sie bewahrt die Kulturlandschaft.

(Beifall bei der LINKEN – Gustav Herzog [SPD]: Sie bringen die gesamte Förderkulisse durcheinander, Herr Kollege!)

Nicht zu vergessen ist der Wert für den Tourismus. Weinbau in Steillagen ist aber kostenintensiver als der Weinbau in Flachlagen. Gerade deshalb sollten Steillagen besonders gefördert und geschützt werden können.

Wir sind der Meinung: Wenn Bundesländer mit einem großen Anteil von Gebieten mit Steillagen, wie zum Beispiel an der Unstrut, der Nahe oder dem Main, schärfere Regelungen treffen wollen, dann sollen sie dies auch dürfen. Deshalb lehnen wir diese Änderung ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Sie beantragen eine Erhöhung der Anzahl der Sitze des Aufsichtsrats des Deutschen Weinfonds und eine Erhöhung der Anzahl der festen Mitglieder der Winzereigenossenschaften von eins auf zwei. So weit, so gut. Aber gleichzeitig machen Sie es durch eine Veränderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gut wie unmöglich, dass Mitglieder der Verbraucherschutzorganisationen im Aufsichtsrat vertreten sind.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollege Süßmair, gestatten Sie eine Frage des Kollegen Schweickert?

Alexander Süßmair (DIE LINKE):

Er kann sich am Ende meiner Rede zu einer Kurzintervention melden, aber jetzt nicht.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Also nicht.

Alexander Süßmair (DIE LINKE):

Eine der Hauptaufgaben des Deutschen Weinfonds ist die Erschließung und Pflege des Weinmarktes. Es sind doch die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die der Wein produziert wird. Deshalb haben wir im Ausschuss beantragt, dass mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates Vertreter der Verbraucherschutzorganisationen sein müssen und dass auch die Anzahl der Verbraucherschützer im Verwaltungsrat erhöht wird. Diesen Antrag haben die Regierungsfraktionen abgelehnt. Das zeigt einmal mehr, welchen Stellenwert Verbraucherschutz für Sie hat. Die Linke jedenfalls möchte die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken.

(Beifall bei der LINKEN)

Abschließend möchte ich über den Antrag der Linken zum Erhalt der einheimischen Rebsorten sprechen. Fast zwei Drittel der Weinbaubetriebe in Deutschland verfügen nur über maximal 1 Hektar Landfläche. Wenn diese Winzerinnen und Winzer alte Rebsorten anbauen wollen, die nicht registriert sind, müssen sie für die Zulassung zum Teil mehrere Tausend Euro zahlen, und das, bevor auch nur eine einzige Flasche verkauft ist. Nebenerwerbswinzer können sich diese Kosten kaum leisten. Staatliche Institute haben zwar auch Weinstöcke seltener oder alter Sorten, aber teilweise nur drei Stück. Wir finden, das ist zu wenig.

(Beifall bei der LINKEN)

Alle reden über Biodiversität, also Artenvielfalt; aber wenn es konkret wird, dann ist plötzlich Schluss mit der Förderung von Vielfalt. Die Linke aber meint: Biodiversität und Erhaltungsanbau brauchen Wertschätzung und Unterstützung.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir alle wissen: Auch Wein aus Deutschland hat einen guten Ruf. Tun wir als Gesetzgeber alles, damit es auch so bleibt!

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)