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Änderung des Weingesetzes

Rede von Alexander Süßmair,

Tagesordnungspunkt 12 a und b: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes– Drucksachen 17/10042, 17/10124 –Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss)– Drucksache 17/11019 – b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair,Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Rettung einheimischer Rebsorten durch Erhaltungsanbau– Drucksachen 17/7845, 17/8612 – Erwiderung auf eine Kurzintervention von Dr. Erik Schweickert (FDP):

Vizepräsidentin Petra Pau:

Zur Erwiderung hat der Kollege Süßmair das Wort.

Alexander Süßmair (DIE LINKE):

Sehr verehrter Kollege Schweickert, ich habe dazu eine andere Position. Sie sagen, dass der Verbraucher bereit ist, mehr zu zahlen, wenn er Wein mit einer besseren Qualität bekommt. Mit dem Fachlichen kennen Sie sich wahrscheinlich besser aus als ich. Aber Sie müssen erklären, warum Sie meinen, dass unsere Vorstellung in diesem Zusammenhang nicht gerechtfertigt ist. Sie wissen auch, dass die Europäische Union es so definiert hat, dass eine Förderung erst ab 30 Prozent möglich ist. Das gilt natürlich für die gesamte EU.

Gerade wir in Deutschland haben sehr viele Regionen, zum Beispiel bei mir im Bayerischen, im Fränkischen, in denen es zahlreiche Steillagen gibt. Wir sind der Meinung, dass es nicht allein um die Bezahlung des Aufwands der Menschen, die die Steillagen bewirtschaften, geht, sondern – das habe ich gesagt – dass es auch um den Erhalt einer besonderen Form der Kulturlandschaftspflege geht, also um den Aufwand, der betrieben wird, um zum Beispiel einen Mehrwert für die Landschaft und den Tourismus zu erreichen.

Sie werden mir auch zustimmen, wenn ich sage: Wir haben auf europäischer Ebene – Sie haben das angesprochen – Debatten über die Aufhebung der Pflanzrechte. Andere Länder wollen in der Tiefe und in den Flachlagen in die größere Produktion gehen. Wenn wir weiterhin rechtfertigen wollen, dass die Steillage etwas Besonderes ist, und wenn wir sie fördern und erhalten möchten, und zwar auch für die Kulturlandschaft und für den Tourismus, dann finde ich es sehr wohl angebracht, dass man dies dem Verbraucher klarmacht, wenn die entsprechenden Bundesländer es wollen. Wenn die Menschen zum Beispiel einen Ausflug in ein schönes Tal, ob an der Mosel oder sonst wo, machen und die Steilhänge sehr schön finden, müssen sie wissen, dass wir dies langfristig nur erhalten können, wenn wir genau diese Form des Kulturanbaus schützen. Interessanterweise ist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrats hierauf eingegangen. Sie hat in Bezug auf § 24, der unter anderem die Beschränkung der zugelassenen Rebsorten, den Alkoholgehalt und dergleichen beinhaltet, unter Punkt 1 die Hangneigung hineingeschrieben. Sie bestätigt also die Position der Linken.

(Gustav Herzog [SPD]: Nein, das war ein Fehler der Bundesregierung! Deshalb haben wir einen brauchbaren, einen besseren Gesetzentwurf gemacht!)

Deshalb finde ich es durchaus korrekt, dass wir es den Bundesländern überlassen wollen.

(Beifall bei der LINKEN)