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7. Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtspolitik

Rede von Michael Leutert,

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Alle Fraktionen im Bundestag begrüßen, dass es den Menschenrechtsbericht gibt und dass er in den nächsten Jahren fortgeschrieben werden soll. Entscheidend ist aber nicht, was darin steht - das ist meistens gut und bietet zumeist einen Handlungsfaden für die nächsten Jahre -, sondern das, was nicht darin steht. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses gibt meines Erachtens zwei wichtige Impulse, wie man diese Mängel beheben könnte.

Der erste Aspekt ist - das wurde schon angesprochen -, dass Menschenrechtspolitik als Querschnittsaufgabe zu betrachten ist; sie bezieht sich nicht nur auf die Außenpolitik. In der Beschlussempfehlung werden insbesondere Frauen- und Kinderrechte angesprochen.

Zweitens soll auch mit Blick auf die Prozesse in der Europäischen Union mehr Gewicht auf die Einhaltung der Menschenrechte gelegt werden. An dieser Stelle möchte ich meine Kritik anbringen und sagen, was ich mir für den nächsten Menschenrechtsbericht wünsche. Herr Haibach, Sie haben darauf hingewiesen, dass es auch Aufgabe von Menschenrechtspolitikern ist, unbequeme Dinge zu sagen. Das möchte ich tun, indem ich auf ein paar Defizite des Berichts hinweise.

Ich wünsche mir, dass im nächsten Menschenrechtsbericht steht, dass Menschenrechtsverletzungen leider auch in der Europäischen Union an der Tagesordnung sind. Ich spreche die Problematik um das Baskenland an. Amnesty International berichtet immer wieder davon, dass im Baskenland willkürliche Verhaftungen stattfinden, dass dabei Menschen verachtende Methoden angewandt werden, die in den Bereich der Folter fallen, unter anderem die Bolsa-Methode, bei der dem Betroffenen eine Plastiktüte über den Kopf gezogen wird und er einem Erstickungstod nahe gebracht wird, dass Zeitungen verboten werden, dass das Recht auf Meinungsfreiheit eingeschränkt wird usw. Davon steht in diesem Bericht nichts.

Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass im Jahr 2001 während des G-8-Gipfels in Genua bei dem Überfall auf die Diaz-Schule mehr als 100 Menschen willkürlich verhaftet worden sind und unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt und geschlagen wurden. Einige wurden so schwer geschlagen, dass sie noch heute unter den Folgen leiden. Für die Verantwortlichen hatte das bisher keinerlei Konsequenzen. Auch das wird in dem Bericht nicht erwähnt.

Was die Querschnittsaufgabe betrifft, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wie wir alle wissen, gibt es nicht bloß bürgerliche, sondern auch soziale Menschenrechte. Soziale und bürgerliche Rechte gehören untrennbar zueinander; ich glaube, darüber sind wir uns einig. Wir hatten heute das Vergnügen, einer Debatte über die insbesondere von der SPD neu entdeckte so genannte Unterschicht in Deutschland beizuwohnen. Wie steht es denn um die sozialen Rechte in Deutschland? Ich erinnere an Art. 22 der Menschenrechtserklärung, das Recht auf soziale Sicherheit. Wie steht es in Deutschland darum? In der Unterschichtendebatte geht es um 11 Millionen Menschen. Es geht nicht um einige Wenige, die irgendwo in ihrem Zimmerchen sitzen. Wie steht es bei diesen Menschen um die Einhaltung des Art. 23 der Menschenrechtserklärung, um das Recht auf Arbeit? Wie steht es um das Recht auf - das sage ich an die Adresse der FDP - befriedigende Entlohnung, wie es in der Menschenrechtserklärung heißt? Wie steht es um Art. 24, Recht auf regelmäßigen - im Übrigen bezahlten - Urlaub? - Das alles ist Inhalt der Menschenrechtserklärung, die nicht wir erstellt haben.

Es sind Rechte, denen wir immer wieder beipflichten und die wir gerne hochhalten. Aber wie kann ein Hartz-IV-Empfänger, der von der Willkür seines so genannten Fallmanagers abhängig ist, wenn er in den Urlaub fahren möchte, von seinem Recht auf Urlaub Gebrauch machen? Wie steht es um Art. 26, Recht auf Bildung? Im Haushaltsausschuss haben wir heute über den Einzelplan 30 - Bildungs-/Forschungsministerium - debattiert. In diesem Zusammenhang wurde deutlich gemacht, dass in Deutschland nur noch 11 Prozent der Kinder aus Schichten mit niedrigem Einkommen ein Studium aufnehmen können, aber ein Drittel der Kinder aus der Schicht mit mittlerem, zwei Drittel aus der Schicht mit gehobenem und über 80 Prozent aus der Schicht mit hohem Einkommen. Wie wird angesichts dessen das Recht auf Bildung verwirklicht?

Wie steht es um Art. 27, Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben? Sie fragen sich vielleicht, was ich damit meine. Gehen Sie zum Beispiel einmal mit Ihren Kindern in den Zoo. Dort zahlen Sie 12 Euro Eintritt. Das sind ungefähr 4 Prozent des Regelsatzes eines ALGII- Empfängers. Wie steht es darum?

Wie gehen wir mit Art. 12 um, Recht auf Nichtbeeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes? Dieses Recht hat jeder Mensch. Doch diese Menschen hören immer wieder, sie ruhten sich in der sozialen Hängematte aus - dieses Argument ist heute wieder gefallen - oder seien antriebslos.

Letztendlich frage ich - auch das wurde schon von allen Rednern angesprochen -, wie es um Art. 9, den Schutz vor willkürlichen Verhaftungen, und Art. 5, das Folterverbot, steht. Wir müssen uns fragen - die Zeitungen sind heute wieder voll mit diesem Thema -, welche Rolle das KSK tatsächlich im Ausland spielt. War das BKA zum Beispiel in syrischen Folterknästen und hat dort Gefangene verhört?

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die waren da!)

Nutzen wir Informationen, die unter Folter erlangt wurden, oder nutzen wir sie nicht? Diese Fragen interessieren mich. Ich denke, dass sie im nächsten Menschenrechtsbericht mehr Gewicht finden sollten.

Ich komme zurück zur Querschnittsaufgabe. Ich habe skizziert, was ich darunter verstehe. Eine Konsequenz für das Parlament sollte sein, dass der Menschenrechtsbericht in Zukunft in allen Ausschüssen beraten wird, insbesondere im Sozialausschuss. Wenn wir die Menschenrechte im eigenen Land vernachlässigen - das ist für mich ein ernsthaftes Problem -, dann verwirken wir auch das Recht, auf internationaler Ebene für die Einhaltung
der Menschenrechte einzutreten. Danke.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD])