Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Anwohnerinnen und Anwohner von Schienenwegen sind vielerorts unzumutbarem Lärm ausgesetzt, tags wie nachts. Mit dem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Schienenbonus wird diesen Menschen nicht geholfen, das Gesetz wird erst in 4 bis 5 Jahren in Kraft treten und dann auch nur für neue Strecken gelten. Statt dieses halbherzigen Gesetzes brauchen wir endlich verbindliche Grenzwerte auch für bestehende Strecken und für die Sanierung der lautesten Strecken innerhalb von 5 Jahren.