Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum
Die Hartz-IV-Leistungen sind nicht armutsfest. Das sog. Statistikmodell ist als Verfahren ungeeignet. Die Regelleistungen wurden durch die Bundesregierung kleingerechnet. Der Antrag fordert die Einsetzung einer Kommission zur Vorbereitung eines neuen Systems der Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums und den gesetzlichen Ausschluss des Kleinrechnens des Existenzminimums durch Verfahrenstricks.