Senkung der Stattgabe von Widersprüchen und Reduktion von Klagerfolgen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Mit Weisungen der Bundesagentur für Arbeit soll die Anzahl von erfolgreichen Widersprüchen gegen Entscheidungen im Zweiten Buch Sozualgesetzbuch zurückgedrängt werden. Es besteht dabei die Gefahr, dass das Recht auf Widerspruch in der Praxis eingeschränkt wird.