Möglicher Missbrauch der französischen Befugnisse im Ausnahmezustand im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention
Nach den Anschlägen in Paris wurde in Frankreich der Ausnahmezustand verhängt und bereits zweimal verlängert. Der Menschenrechtskommissar des Europarates und Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Missbrauch der Ausnahmebefugnisse. Die Vereinbarkeit der ergriffenen Maßnahmen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist zweifelhaft. Die Bundesregierung sollte Position dazu beziehen, wie sie die Einschränkungen von Menschenrechten im französischen Ausnahmezustand bewertet.