Änderung der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr
Bisher können Bahnhofsgleise auch deutlich über 2,5 Promille längs geneigt sein, wodurch Züge selbständig wegrollen und Menschen zu Schaden kommen können. Für den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof wurde gar eine Gleisneigung von 15,1 Promille genehmigt. Daher wollen wir die maximal zulässige Neigung von Neubauten begrenzen, um den Bau von unsicheren Bahnhöfen wirksam zu verhindern.