Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
Der Verbrauch land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen durch Entstehen neuer Siedlungsgebiete ist mit erheblichen Folgen für die Umwelt und zusätzlichen Infrastrukturkosten verbunden. Der neu eingeführte § 13b des Baugesetzbuches ermöglicht eine Ausweisung neuen Baulands auf Flächen des Außenbereichs im beschleunigten Verfahren. Diese Regelung steht dem Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren, entgegen und fördert Zersiedlung, Versieglung und Zerschneidung von Landschaften. Sie muss deshalb gestrichen werden. Im Fokus muss eine sinnvolle strategische Innenentwicklung stehen.