Anwendung von Familial Searching im Rahmen von DNA-Analysen
Ende Juni 2017 wurde Familial Searching im Rahmen von DNA-Reihenuntersuchungen erlaubt (§ 81h Strafprozessordnung). Ermittlungen können sich nun nicht mehr nur gegen Speichelprobengeber/innen selbst richten, sondern sind – im Falle von Beinahetreffern – auch gegen deren Verwandte bis zum dritten Grad erlaubt. Forscher warnen, dass dadurch die Gefahr einer unverhältnismäßigen „biologisch motivierten Rasterfahndung“ wächst.