Probleme der vorläufigen Anwendung von CETA
Mit einer vorläufigen Anwendung von CETA würden bereits vor dem Ratifizierungsprozess durch die EU-Mitgliedstaaten die Vertragsteile in alleiniger EU-Zuständigkeit in Kraft treten. So werden Fakten geschaffen, bevor die nationalen Parlamente ihr Votum abgeben können. Sie werden damit entmachtet. Gleichzeitig bestehen Abgrenzungsprobleme zwischen EU-only Teilen und Teilen in mitgliedstaatlicher Kompetenz. Deshalb droht eine Kompetenzübertretung der EU.