Antrag zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen KOM(2018) 225 endg.; Ratsdok 8110/18 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
Grundrechts- und Datenschutz muss auch im Strafverfahren gelten. DIE LINKE möchte daher die e-Evidence Verordnung der Kommission stoppen. Sie erlaubt einen Direktzugriff ausländischer Strafverfolgungsbehörden auf in Deutschland ansässige Diensteanbieter und Daten hiesiger Nutzer*innen, selbst wenn die verfolgte Tat in Deutschland nicht strafbar ist. Auch ein Schutz für Berufsgeheimnisträger*innen und den verfassungsrechtlich geschützten privaten Kernbereich ist nicht ausreichend vorgesehen.