Erneute Zunahme der Anwendung von automatisierten Kontenabfragen im Jahr 2012
Seit dem 1.4.2005 ist es Behörden sowie den Sozial- und Finanzämtern oder den Arbeitsagenturen möglich, Kontostammdaten von BürgerInnen über das BZSt oder die BaFin abzurufen. Bereits 2012 wurde bekannt (BT- Drs.
17/8715), dass der automatisierte Kontenabruf – welcher ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung von schweren Verbrechen und Terrorismus gedacht war und der vom BVerfG auf Ausnahmefälle beschränkt wurde – immer häufiger und von immer mehr Behörden durchgeführt wird.