Aufklärung von Gewaltdelikten in Bahnwagen/Zügen
Die polizeiliche Bearbeitung von Gewaltdelikten in Bahnwagen/Zügen obliegt grundsätzlich der Bundespolizei (BPol). Seit Jahren müssen, unabhängig vom Steigen oder Sinken der Anzahl der Gewalttaten, stets relativ schwer zu bewertende Zahlen dafür herhalten, die Forderung nach einer Ausweitung der Videoüberwachung (VÜ), speziell nach mehr VÜ in Zügen und Bahnhöfen, zu begründen.