Umsetzung der Genehmigung für das Endlager Schacht KONRAD
Das Bundesumweltministerium hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 30.05.2007 schriftlich beauftragt, die Einrichtung von Konrad als Endlager zu beginnen. Allerdings sind die Genehmigungsunterlagen veraltet und müssen zunächst auf einen aktuellen Stand gebracht werden., was dem Atomgesetz im Grundsatz widerspricht. Die zweifelhafte Genehmigungspraxis des atomaren Endlagers für schwach und mittel radioaktive Abfälle gilt es zu hinterfragen und Defizite aufzudecken.