Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Gesetzgebungsverfahren
Die Kritik von Betroffenen, ihren Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden an den derzeitigen behindertenpolitischen Gesetzesvorhaben ist enorm. Viele sprechen in Hinblick auf den Beteiligungsprozess bei den Gesetzgebungsverfahren, wie z.B zum Bundesteilhabegesetz von Pseudobeteiligung. Eine Beteiligung im Sinne des Artikel 4 Abs. 3 der UN-BRK, ist grundsätzlich notwendig und sehr zu begrüßen.