Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitslücken
Das BVerfG erklärte am 02.03.2010 die VDS für verfassungswidrig und die gesetzlichen Regelungen für nichtig. Die Kleine Anfrage soll u.a. belastbare Zahlen zu Anwendung und Nutzen der VDS, Auswirkungen auf Ermittlungsverfahren und Erfolge der Sicherheitsbehörden, behauptete Sicherheitslücken, Sicherheit der gespeicherten Daten, Auswirkungen auf das Nutzerverhalten am Telefon und im Internet geben.