Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwalt-schaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz
Seit dem 1.4.2013 sieht § 11 a der StPO einen besonderen Gerichtsstand beim Amtsgericht Kempten für Straftaten, welche Bundeswehrangehörige in Auslandseinsätzen begangen haben, vor. Obwohl gegen die Konstruktion einer bundesweit zuständigen Landesstaatsanwaltschaft u.a. ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen wurden, erfahren Bundeswehrangehörige somit bei der Strafverfolgung seit drei Jahren eine Sonderbehandlung über die öffentlich wenig bekannt ist.