Daten zur Situation der privaten Krankenversicherung und Geheimhaltung
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit viele Fragen der Fragesteller zur privaten Krankenversicherung unter Verweis auf Geheimhaltungsnotwendigkeiten lediglich nichtöffentlich beantwortet. Sie wurden in der Geheimschutzstelle des Bundestags hinterlegt. So ist eine öffentliche Debatte nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in ähnlichen Sachverhalten entschieden, das mit diesem Vorgehen das parlamentarische Fragerecht missachtet würde, denn es sei auf Öffentlichkeit angelegt.