Aktuelle Fragen zur Praxis des Kirchenasyls in Deutschland und zu Rücküberstellungen nach Ungarn
Erfragt werden in erster Linie die Hintergründe der Inhaftiertung eines ghanaischen Flüchtlings, der sich in Münster im Kirchenasyl befand. Die beteiligten Behörden wichen dabei von der in Kirchenasyl gängigen und vereinbarten Praxis ab. Der Flüchtling sollte im Rahmen der Dublin-III-Verodnung nach Ungarn rücküberstellt werden, obwohl die dort herrschenden gravierenden Mängel im Asylsystem an sich einen Rücküberstellungsstopp rechtfertigen würden.