Bedarfsgerechte medizinische Versorgung für alle Lipödem-Betroffene
Das Lipödem, von dem jede zehnte Frau betroffen ist, muss endlich ausreichend erforscht werden, um für Betroffenen eine angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen. Dafür müssen Gelder bereitgestellt werden. Die Therapie durch Liposuktion darf nicht nur für Stadium III, sondern muss auch für Stadium I und II von der Krankenkasse übernommen werden. Außerdem muss mehr über die Krankheit aufgeklärt werden und eine großangelegte Studie über die Situation der Betroffenen durchgeführt werden.