Jahrzehntelange rechtswidrige Beobachtung eines kritischen Journalisten und Anwalts durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Die vier Jahrzehnte andauernde Überwachung des Bremer Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war unverhältnismässig rechtswidrig. Diese Entscheidung der Vorinstanzen bestätigte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) am 14.12.2020. Aus dem Urteil müssten überfällige politische, behördliche und gesetzgeberische Konsequenzen bezüglich des Verfassungsschutzes gezogen werden.