Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung II - Datenschutz, Technik und Sicherheit
Laut dem im Oktober 2015 verabschiedeten Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) müssen die Telekommunikationsunternehmen bis zum 1. Juli 2017 die nötigen technischen Voraussetzungen zur Datenspeicherung erfüllen. Die Bundesnetzagentur hat zwar einen Anforderungskatalog erarbeitet, die nötige Technische Richtlinie fehlt jedoch bislang. Das VerkDSpG erfüllt zudem zentrale Vorgaben des EuGH nicht.