Entschließungsantrag zum Bundeshaushalt 2018 - 60 Allgemeine Finanzverwaltung - Energie- und Klimafonds – Kohle
Zusätzliche nationale Instrumente sind notwendig, um in Deutschland einen geordneten Ausstieg aus der Kohleverstromung zu vollziehen – beginnend unverzüglich, mit dem Ziel der vollständigen Abschaltung von Kohlekraftwerken spätestens im Jahr 2035. Dabei müssen die ineffizientesten Braunkohlekraftwerke am ehesten vom Netz. Der entsprechend geringere Bedarf an Braunkohle muss sich auch angesichts der verheerenden Begleitschäden des Bergbaus in einem Verbot des Neuaufschlusses von Braunkohletagebauen widerspiegeln. Ein Ausstieg ohne gravierende Strukturbrüche lässt sich nur erreichen, wenn der Kohlekonsens neben dem Ausstiegsfahrplan auch die Ausgestaltung und soziale Begleitung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen zum Inhalt hat. Ein zentrales Instrument hier ist die finanzielle Unterstützung der Regionen durch den Bund.