Kritik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an fehlender Kennzeichnungspflicht für Polizei
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) hat die fehlende Kennzeichnung von Polizisten in Deutschland kritisiert, da eine so verursachte fehlende Aufklärung von Polizeigewalt eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle. Während Menschenrechtsorganisationen eine auf Ländere vielfach praktizierte bindividuelle Kennzeichnung fordern, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit im Falle der Bundespolizei.