Psychosoziale Betreuung nach § 16 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Die Bundesregierung sieht sich außerstande, auf eine Frage der Fraktion DIE LINKE. nach Leistungen der psychosozialen Betreuung für Langzeitarbeitslose zu antworten. DIE LINKE. hatte sich danach erkundigt, in welchem Umfang die nach SGB vorgesehene psychosoziale Betreuung angeboten wird. Eine Antwort sei aufgrund der ungenügenden Rückmeldungen der Bundesländer nicht möglich.