Fristeinhaltung für grundzuständige Messstellenbetreiber beim Roll-Out intelligenter Stromzähler (Smart Meter)
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzt Grundversorgern eine Frist von drei Jahren, mit dem Roll-Out moderner Stromzähler zu beginnen. Die Frist begann im Juli 2017. Die dafür erforderliche Technologie steht derzeit aber noch nicht zur Verfügung. Wir fragen die Bundesregierung, wie sie diesen Zustand bewertet und ob sie erwägt, diese Frist per Gesetzesinitiative zu verlängern.