Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -19/6335, 19/6927, 19/8257- Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist eine saubere Luft unumgänglich. Deshalb müssen bestehende NOx-Grenzwerte der europäischen Luftreinhalte-Richtlinie Bestand haben. Eine Aufweichung ist keine Lösung und zudem mit der Rechtssprechung unvereinbar. Diese verlangt, alle Maßnahmen zu prüfen um den europäischen Grenzwert von 40 μg/m³ NO2 einzuhalten. Um Fahrverbote zu vermeiden, müssen Diesel-Pkw technisch nachgerüstet und eine Blaue Plakette eingeführt werden.