Tarifverträge bescheren Weihnachtsgeld – Allgemeinverbindlichkeit erleichtern
Die Tarifbindung in Deutschland ist im freien Fall. Als Ergebnis dieser Entwicklung können sich nur noch 55 Prozent der Beschäftigten über ein Weihnachtsgeld freuen. Die Bundesregierung ist deshalb in der Verantwortung, durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen die anhaltende Tarifflucht auf der Arbeitgeberseite entgegenzuwirken. Denn: Das Weihnachtsgeld bringt weder der Weihnachtsmann noch das Christkind, sondern allein ein guter Tarifvertrag.