Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren
Der Deutschen Ethikrat stellte im vergangenen Jahr fest, dass die Menschenrechte von intersexuellen Menschen gravierend verletzt werden, doch die Bundesregierung hat sich bislang, bis auf eine Änderung im Personenstandsrecht, nicht zu Maßnahmen durchgerungen. Dieser Antrag folgt den Empfehlungen des Ethikrats bzw. geht darüber hinaus. Eine gemeinsame Initiative ist an der Regierungskoalition gescheitert. Forderungen spiegeln unseren Antrag „Sexuelle Menschenrecht" (17/5916) wieder.