Auswirkungen des § 219a StGB: Anfeindungen und Bedrohungen gegenüber Ärzt*innen und Schwangeren?
Anstoß für die Reform des 219a Strafgesetzbuch 2019 waren Verfahren gegen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und dazu auf ihrer Homepage informieren. Abtreibungsgegner*innen haben den 219a genutzt, um Ärzt*innen anzuzeigen und somit gezielt einzuschüchtern. Die Befürchtungen von Kritiker*innen der Reform scheinen sich zu bestätigen, es wird weiterhin von Bedrohungen berichtet. Wir wollen den Kenntnisstand und die Haltung der Bundesregierung dazu erfragen.