Entwurf eines Gesetzes über die Auskunftspflicht der Vermieterinnen und Vermieter und die Abschaffung der Rügepflicht der Mieterinnen und Mieter
Die Mietpreisbremse wirkt auch deshalb nicht, weil den Vermieterinnen und Vermietern jeder Anreiz genommen wird, sich an die gesetzlichen Regeln zu halten. Der Gesetzentwurf korrigiert einen entscheidenden Konstruktionsfehler, indem er Vermieterinnen und Vermieter zur Auskunft über die Mietpreisberechnung verpflichtet und eine Rückzahlung möglicherweise zu viel gezahlter Miete ab Mietbeginn festsetzt. Das ist ein erster Schritt für die dringend notwendige Verbesserung der Mietpreisbremse.