Probleme bei der Anerkennung der Entschädigungen für die durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten Frauen
Im Jahr 2000 wurde erstmals seit der Deutschen Einheit eine Rechtsgrundlage für die Entschädigung der in der DDR durch eine vorgeschriebene Immunprophylaxe mit HCV infizierten Frauen getroffen. Die Durchführung des Gesetzes scheitert jedoch in vielen Fällen an dem von den Versorgungsämtern geforderten Nachweis des Virus im Blut, obwohl Studien nahelegen, dass auch ohne Virennachweis eine Erkrankung vorliegen kann.