Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Die seit 2007 im Aufenhaltsrecht bestehende Verpflichtung zur Erbringung eines Sprachnachweises für den Ehegattennachzug wurde 2015 vom EuGH als EU-Rechtsverstoß beschieden, da keine Härtefallregelung für individuelle Umstände im Einzelfall berücksichtigt wird. Trotzdem hat die Bundesregierung keinerlei interne Vorgaben, Hinweise oder Rund-schreiben zur Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Härtefallregelung oder zum EuGH-Urteil erlassen.