Probleme bei der Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenzleistungen
Der Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen auf Leistungen für eine Arbeits-assistenz besteht seit dem Jahr 2000. In den letzten Jahren haben die Integrationsämter ihre Praxis bezüglich der Bearbeitung von Anträgen auf die Gewährung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für eine notwendige Arbeitsassistenz geändert. Z.B. wird der für die Leistungen zugrunde gelegte wöchentliche Assistenzbedarf oft ohne persönliches Gespräch pauschal gekürzt. Dies führt zu erheblichen Problemen.