Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsgesetz 2009 (Steuerkonzept)
hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
Stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens durch Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer, Besteuerung von Gewinnen beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %, Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer etc.