Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Schattenübersetzung
Kernbegriffe der englischen Originalfassung der UN-Behindertenrechtskonvention wie Inclusion wurden trotz Hinweise der Organisationen der Menschen mit Behinderungen in der deutschen Fassung mit Integration übersetzt. Auch wurde „Accessibility“ mit „Zugänglichkeit und nicht mit „Barrierefreiheit“ übermittelt. Dies sind unterschiedliche Konzepte. Österreich hat auf Druck des UN-Fachausschusses dies schon geändert. Die Bundesregierung handelt hier bisher leider nicht. Daher fragt DIE LINKE nach.