Entschließungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
Jede Person hat Rechte in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention). Dieser völkerrechtliche Vertrag soll in Deutschland durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz umgesetzt werden. Seit 15 Jahren erfolgt dies durch die Bundesregierung allerdings nur sehr restriktiv – wie auch im vorliegenden Gesetzentwurf. Dieser bleibt unvollständig, verletzt weiterhin EU- und Völkerrecht und wird weitere Klagen nach sich ziehen.