Überwachung des Postverkehrs
Das Postgeheimnis wird in der Bundesrepublik von Art 10 GG geschützt. Ausnahmefälle regelt das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Über die Anwendung von Post-Überwachungsmaßnahmen wacht die G 10-Kommission. Die Deutsche Post dokumentiert zudem Adressdaten von Absendern und Empfängern der Postsendungen. Die Daten werden intern gespeichert und auf Anfrage auch US-Behörden zugänglich gemacht.