Umsetzung der einstweiligen Anordnung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag
Das Bundesverfassungsgericht hat der BRD in seinem Urteil zwei Auflagen für die völkerrechtliche Ratifizierung des ESM-Vertrags erteilt. Nach richtiger Auffassung erfordern diese Auflagen eine völkerrechtliche Ratifizierung der Änderungsvereinbarungen. Die Bundesregierung hat mit den Regierungen der anderen Vertragsparteien nur "interpretative Erklärungen" ausgetauscht. Eine Einbeziehung der jeweiligen Parlamente ist nicht vorgesehen.