Kosten der Unterkunft und Wohnflächenstandards
Im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden vom Staat die Kosten der Unterkunft im Rahmen kommunal festgelegter sogenannter Angemessenheitsgrenzen übernommen. Es gibt keine automatische Anpassung der Höchstgrenzen. Wir wollen wissen, ob sich vor dem Hintergrund stark steigender Mieten in den vergangenen Jahren eine systematische Absenkung von Wohnflächenstandards eingestellt hat.