Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für Gedenkstätten an Orten von NS-Massenverbrechen in Europa
Es gibt kaum ein Land in Europa, das zwischen Oktober 1938 und Mai 1945 nicht zeitweise von deutschen Truppen besetzt oder zumindest vom verbrecherischen NS-Regime beeinflusst worden ist. An zahllosen Orten wurden NS-Massenverbrechen verübt. Die Bundesrepublik hat deshalb gegenüber den Opfern und deren Angehörigen die Verpflichtung ein würdevolles Gedenken zu ermöglichen und die Erinnerung an deutsche Verbrechen wach zu halten. Die KA fragt, wo und in welchem Umfang dies umgesetzt wird.