Möglicherweise rechtswidriges Vergabeverfahren für Kampfdrohnen der Bundeswehr
Die Bundeswehr wollte fünf Kampfdrohnen aus Israel beschaffen, exklusiver Hauptauftragnehmer des Deals wäre der Rüstungskonzern Airbus. Gegen die Vergabe ohne Ausschreibung prozessiert der US-Drohnen-Hersteller General Atomics vor dem OLG Düsseldorf gegen das Verteidigungsministerium. Tatsächlich ist die Auswahlentscheidung daran geknüpft, dass die israelische Drohne schneller verfügbar wäre und der Hersteller Auflagen zur Zulassung und Waffenintegration erfüllt.