Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn
Den Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn wird bis heute die Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn vorenthalten. Diese Altersversorgung gab es bereits im 19. Jahrhundert, sie war nur in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone bis 1956 eingestellt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die die Zusagen zur Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn einlöst.