Endgültig auf Vorratsdatenspeicherung verzichten
Bundesregierung wird aufgefordert unabhängig vom Ausgang des EuGH-Verfahrens darauf hinzuwirken, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und auf die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten jeglicher Art auf europäischer und nationaler Ebene verzichtet wird. Sie stellt einen anlasslosen, massenhaften, die Bürger unter Generalverdacht stellenden unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar und ist einer Demokratie unwürdig.