Durchsetzung des Mindestlohns im Verkehrsgewerbe
Das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe bildet einen Schwerpunktbereich bei den Kontrollen und der Ahndung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die Bundesarbeitsministerin verkündete am 30.01.15 2015 eine Interimslösung für den Transitverkehr, die bis heute Bestand hat. DIE LINKE fragt u. a. nach den Kontrollen ausländischer Beschäftigter gemäß der allgemeinen Umsetzung des Mindestlohns in dieser Branche.