Bundeseinheitliche geringe Drogenmengen festlegen und „harm reduction“ erleichtern
Jährlich werden hundertausende Drogenkonsument*innen strafrechtlich verfolgt, obwohl sie Drogen nur für den Eigenbedarf besitzen. Zum Teil werden die Verfahren wegen geringer Menge eingestellt. Die Bundesländer hanbdhaben dies unterschiedlich. Es bedarf zum Absehen von Strafverfolgung dringend bundeseinheitlicher Grenzwerte für alle Drogen. Zudem muss zur Förderung des Gesundheitsschutzes die Durchführung von drug-checking ermöglicht und die Einrichtung von Drogenkonsumräumen erleichtet werden.