Verweigerte Anpassung der Betriebsrente sowie Ausdehnung der
Thematisierung der unterbleibenden Anpassung der Betriebsrenten auf Grundlage des § 16 BetrAV sowie Ausweitung der Ein-Prozent-Regelung auf Altfälle
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Thematisierung der unterbleibenden Anpassung der Betriebsrenten auf Grundlage des § 16 BetrAV sowie Ausweitung der Ein-Prozent-Regelung auf Altfälle
Die von der EU-Kommission ergriffenen Initiativen zum Bürokratieabbau („better regulation“ bzw. bessere Rechtsetzung) in Europa sind gesellschaftlich umstritten. Gewerkschaften und Umweltverbände kritisieren die einseitige Ausrichtung an den Interessen der Wirtschaft und dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit. Damit würden sozial- und umweltpolitische Aspekte in den Hintergrund treten. Die Bundesregierung hat sich zu dieser Frage bisher nicht geäußert.
Mit der kleinen Anfrage werden Hintergrundinformationen zur geplanten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (BT-Drs. 16/1829) erfragt. Konkret geht es um die geplante Verschärfung der Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltsvorschussleistung, es soll künftig voll und nicht nur zur Hälfte angerechnet werden. Das führt im Ergebnis dazu, dass die gleichzeitige Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistung für die Betroffenen eine Erhöhung auf dem Papier bleibt.
Die Bundesregierung plant eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/1829). Darin werden unter anderem eine einheitliche Höhe der Unterhaltsvorschussleistung in Ost- und Westdeutschland und eine Erhöhung der Mindestleistungshöhe angestrebt. Gleichzeitig soll die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss verändert werden.
Der Ilisu-Staudamm wird zur Zwangsumsiedlung von über 50.000 Menschen führen, ohne das für eine alternative Existenzgrundlage gesorgt wäre. Schwere ökologische Schäden und die Überflutung des einzigartigen Kulturdenkmals Hasankeyf drohen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die beantragte Hermes-Bürgschaft für das Ilisu-Staudammprojekt in der Südosttürkei nicht zu bewilligen.
Überblick über den Einfluss von wissenschaftlichen Insitutionen, Wirtschaftsberatern, Gutachtern und Kommissionen auf die Arbeit des BMAS
Nachgefragt wird einerseits nach der Position und Aktivitäten der Bundesregierung im zusammenhang mit der Aussetzung der WTO-Verhandlungen.
Im Zentrum steht jedoch die neue, aggressive EU-Aussenhandels- und Investitionsstrategie
Die Betriebsrentenanpassung unterliegt gemäß § 16 des Gesetzes zur Verbes- serung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) alle drei Jahre einer Prüfungspflicht durch den Arbeitgeber. Die Anpassungen müssen demnach entweder entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes (VPI) oder entsprechend der Nettolohnentwicklung der aktiv Beschäftigten im Betrieb erfolgen werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um aussagefähige Steuerstatistikdaten zu Personengesellschaften zu erhalten. Zur Verbesserung der Datengrundlage wird weiterhin gefordert, dass die Umsatz- und die Erbschaftsteuerstatistik künftig jährlich erstellt wird. (Zielt auf eine Novellierung des Steuerstatistikgesetzes.)
Beschäftigungspolitik für Ältere darf nicht wie die Initiative „50 plus“ als Flickschusterei angegangen werden, sondern muss in einem Gesamtkonzept sowohl die Nachfrage nach Arbeitskräften im Gesamten steigern als auch Benachteiligungen Älterer durch eine gezielte Arbeitsmarktpolitik ausgleichen. Der Antrag ist eine Antwort auf die unzureichende und untaugliche Initiative „50 plus“.