Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bundespolizei
Wir wollen, dass Bundespolizisten - nach dem mittlerweile beschlossenen Berliner Vorbild - durch Namensschilder oder Nummerncodes individuell identifizierbar sind. Dadurch werden Strafverfahren gegen Polizisten, die im Dienst mutmaßlich Straftaten begangen haben, erleichert. Zugleich dient die Maßnahme der Transparenz und dem Vertrauen der Bürger in die Polizei. Sie ist also keine Misstrauenserklärung gegen die Polizei.